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Investigativer Journalismus
- Die Königsdisziplin -
Investigativer Journalismus (von lateinisch investigare ‚aufspüren‘, ‚genauestens untersuchen‘) setzt eine langwierige, genaue und umfassende Recherche vor Veröffentlichung voraus. Themenschwerpunkte sind in der Öffentlichkeit als skandalträchtig angesehene Vorgänge aus Politik oder Wirtschaft, wenn Behörden untereinander korrumpieren.
Als Quellen verwenden investigative Journalisten häufig sogenannte Whistleblower. Dies sind Personen, die etwa in den untersuchten Institutionen beschäftigt sind und geschützte oder geheime Informationen an die Presse geben, oft unter Inkaufnahme persönlicher Risiken.
Gegenstand dieser aufwändigen und hohen Ansprüche an das Können und Durchhaltevermögen stellenden Form der Berichterstattung sind meist skandalöse Vorfälle oder Demokratie gefährdendes Fehlverhalten leitender Personen aus Politik und Wirtschaft.
Aufklärerischer Journalismus erfordert Mut. Drohende straf- und zivilrechtliche Folgen können abschreckend wirken. Die Kenntnis über bestehende gesetzliche Auskunftsansprüche und das Wissen über die Möglichkeiten des Informationszugangs zu behördlichen Dokumenten, erleichtern investigative Recherchen. Werden die rechtlichen Grenzen der Verdachtsberichterstattung eingehalten, können Journalisten den gesellschaftlichen Kulturwandel hin zu mehr Transparenz unterstützen und Missstände aufdecken. Und das sorgenfreier als oftmals angenommen.
Nicht selten erhalten
Journalist/innen warnende Schreiben von Rechtsanwälte/innen bereits dann, wenn
Recherchebemühungen bekannt werden, aber noch keine konkrete Veröffentlichung
droht.
Dem drohenden juristischen Druck möglicher straf- oder zivilrechtlicher
Folgen müssen Journalist/innen standhalten können.
Journalist/innen, die investigativ arbeiten, stoßen bei ihren Recherchen regelmäßig auf eine Mauer des
Schweigens. Die presserechtliche und gleichzeitig medienethische Verpflichtung
zur Wahrheit verlangt, dass Journalist/innen nicht alleine Gerüchte nutzen, um
die Sensationsgier der Leser/innen zu befriedigen.
Gegenüber Behörden kann die
effiziente und konsequente Durchsetzung der Vielzahl an gesetzlich bestehenden
Auskunftsansprüchen bei der Informationsbeschaffung helfen.
Die Digitalisierung, der Personalabbau in den Redaktionen, sinkende Recherchebudgets und der immer größer werdende Einfluss von Lobbyisten auf Journalisten fördern zunehmend gut verkäuflichen Meinungsjournalismus.
Dabei fordern die Leser/innen mehr Transparenz.
Herrschaftswissen und Amtsgeheimnis sind mit einem modernen Demokratieverständnis nicht mehr in Einklang zu bringen.
Gerade in der heutigen Zeit sind kritische und investigativ arbeitende Journalist/innen wichtiger denn je.
Möglicherweise kennen zu wenige
Journalist/innen ihre Rechte und lassen sich von äußerem Druck einschüchtern. Darüber hinaus werden anhand des Informationsfreiheitsgesetzes praxisrelevante Problemlösungen erörtert und die rechtliche
Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung thematisiert.
Journalisten müssen die rechtlichen Regeln kennen, um diese im eigenen Interesse bestmöglich nutzen zu können.
Nur dann kann Journalismus sein wie er sollte: frei, transparent, kritisch und möglichst unabhängig.
Österreich:
Aus der jüngeren Geschichte ist etwa Alfred Worm zu nennen, der unter anderem den AKH-Skandal, eine Schmiergeldaffäre im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien, Ende der 1970er-Jahre aufdeckte. Kurt Kuch brachte unter anderem Details und Hintergründe zur Causa Hypo Alpe Adria, zur Telekom-Affäre, BUWOG-Affäre und Eurofighter-Affäre ans Tageslicht.
Deutschland:
In der Bundesrepublik deckte Hans Leyendecker, Mitarbeiter des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, später der Süddeutschen Zeitung, die Flick-Affäre und die CDU-Schwarzgeldaffäre auf. Weitere Beispiele sind die Kießling-Affäre, aufgedeckt von Udo Röbel, und die Barschel-Affäre, aufgedeckt vom Spiegel. Mit dem Berliner „Filz“ beschäftigte sich Mathew D. Rose (Berlin, Hauptstadt von Filz und Korruption, 1997, und Eine ehrenwerte Gesellschaft, 2003). Von dem Frankfurter Publizisten und Organisierte-Kriminalität-Sachkundigen Jürgen Roth kam 2004 mit Ermitteln verboten! ein Reportage-Buch über die Grenzen polizeilicher Ermittlungsbemühungen heraus. Im Jahr 2006 nahm sein Buch Der Deutschland-Clan die Abhängigkeiten zwischen hochrangigen Politikern, führenden Managern und Justizbeamten ins Visier.
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Derzeit decken wir unter dem Stichwort "Badener Sumpf" Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung, Zeugenmanipulation, Prozessbetrug, Ermittlungsverweigerung, etc., in einem unglaublichen Ausmaß von Justiz und Behörden in mehreren mit einander verflochtenden Fällen auf, das Ganze iVm privatwirtschaftlicher Verflechtungen.
Betroffen sind:
AG Rastatt, LG Baden-Baden und Karlsruhe, OLG Karlsruhe, Jugendamt, Polizei & Stadtverwaltung in Rastatt, StA Baden-Baden und GStA Karlsruhe.
Dabei scheuen sich die Täter im Amt nicht, uns massiv einzuschüchtern, am 18.6.20 erstmals mit Gewaltanwendung, mit Schikanen teilweise rechtswidrig Informationen zurückzubehalten, oder vollständige Auskunftsverweigerung gegen die geltende Verfassung und das Presserecht zu praktizieren.
Art. 5 Grundgesetz:
(1)
1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
2. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
3. Eine Zensur findet nicht statt.
Journalismus bietet die Chance, Zuschauer, Zuhörer & Leser mit einem breiten Informationsangebot, spannendem Schreibstil und packenden Geschichten wahrer Begebenheiten in ihrer Nachbarschaft, unserem Land, Europa und der Welt zu fesseln.
Unsere Zusammenstellungen, Texte und Sachverhaltsdokumentationen haben den Ruf, ehrlich, fair und mit einer einzigartigen Sichtweise auf die weltbewegenden Geschehnisse unserer Zeit verfasst zu sein.
So möchten wir mit unseren publizierten Werken nicht nur informieren und Interesse wecken, sondern auch unterhalten, indem wir Sie zu aktuellen Themen und Missstände anhand Tatsachen informieren.
Gegenstand dieser aufwändigen und hohen Ansprüche an das Können und Durchhaltevermögen stellenden Form der Berichterstattung sind meist skandalöse Vorfälle oder Demokratie gefährdendes Fehlverhalten leitender Personen aus Politik und Wirtschaft.